Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehend genannten Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Reparaturen von Maschinen und Ersatzteilen. Erfüllungs- und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Verkäufers bzw. Auftragnehmers oder das hierfür örtlich zuständige Gericht. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers bzw. Käufers sind unwirksam, auch wenn eine Ausschließlichkeitsvereinbarung enthalten sein sollte.
2. Lieferbedingungen
a) Lieferzeit
Die genannten Liefertermine sind unverbindlich. Bei Überschreitung eines genannten Liefertermins um mehr als 6 Wochen hat der Käufer das Recht, eine Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Unmöglichkeit der Lieferung oder Weigerung durch den Vorlieferanten berechtigen ebenfalls den Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
b) Versand/ Gefahrübergang
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers unfrei ab Werk bzw. Lagerort. Für Verluste, Verwechslung, Beschädigungen etc. während der Beförderung wird keine Verantwortung übernommen. Bei Annahmeverweigerung gehen Kosten und Schäden sowie zusätzliche Transportkosten und -risiken zu Lasten des Käufers.
c) Preise
Die Preise gelten ab Werk bzw. Lagerort und verstehen sich netto ohne Skonti oder sonstige Nachlässe. Preiserhöhungen durch den Vorlieferanten nach Auftragserteilung können weiterbelastet werden.
d) Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Vorauszahlungen können vom Verkäufer verlangt werden. Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen bestrittener Gegenansprüche sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen an.
e) Mängelrüge
Mängel sind innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu rügen. Versteckte Mängel müssen spätestens 6 Wochen nach Empfang der Ware gerügt werden. Eine etwaige Garantieleistung erlischt bei eigenmächtigen Mängelbeseitigungsversuchen seitens des Käufers.
f) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware ohne schriftliche Zustimmung zu veräußern oder zu belasten. Forderungen aus einem Weiterverkauf werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten.
g) Gewährleistung
Bei Fehlern der Ware ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Regressansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Für gebrauchte Produkte wird keine Gewährleistung übernommen.
3. Reparaturbedingungen
a) Zusatzarbeiten
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei erforderlichen zusätzlichen Arbeiten kann der Kostenvoranschlag bis zu 20 % überschritten werden. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der zusätzlichen Arbeiten verpflichtet, sofern nicht binnen 3 Tagen widersprochen wird.
b) Abnahme
Die Abnahme der Reparaturleistung ist schriftlich zu bestätigen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Eigentum an Zubehör-, Ersatz- oder Austauschteilen beim Auftragnehmer.
c) Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden und Verluste nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung bei Beschädigung wird auf Instandsetzung beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
d) Gewährleistung
Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz schadhafter Teile. Mit Abnahme erlöschen Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel.
4. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.